Am 13. September 2026 entscheiden Sie – verehrte Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Schüttorf – über die Zusammensetzung des nächsten Kreistages des Landkreises Grafschaft Bentheim, des Rates der Samtgemeinde Schüttorf, des Rates der Stadt Schüttorf und der Gemeinderäte der Gemeinden Engden, Isterberg, Ohne, Quendorf und Samern. Ebenso entscheiden Sie über den nächsten Landrat des Landkreises Grafschaft Bentheim.
KREISTAG & LANDRAT
Dem Grafschafter Kreistag gehören 51 Ratsmitglieder an.
Zu wählen sind in diesem Jahr 50 Abgeordnete; der ebenso zu wählende Landrat ist auch Kreistagsmitglied kraft Amtes.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim wurde in fünf Wahlbereiche eingeteilt:
– Die Stadt Bad Bentheim und die Samtgemeinde Schüttorf bilden einen Wahlbereich.
– Die Stadt Nordhorn ist in zwei Wahlbereiche unterteilt.
– Die Samtgemeinden Uelsen und Emlichheim bilden einen weiteren Wahlbereich.
– Die Gemeinde Wietmarschen und die Samtgemeinde Neuenhaus bilden den fünften Wahlbereich.
In den fünf Wahlbereichen kandidieren insgesamt 64 Frauen und Männer auf den Listen der Grafschafter CDU.
Für die Wahl des Landrates gibt es insgesamt 3 Bewerber. Sollte kein Bewerber am 13. September die absolute Mehrheit
bekommen, so kommt es am 27. September zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen.
SAMTGEMEINDERAT
Dem Schüttorfer Samtgemeinderat gehören 33 Ratsmitglieder an.
Zu wählen sind in diesem Jahr 32 Abgeordnete. Der Samtgemeindebürgermeister Manfred Windhaus ist und bleibt
Samtgemeinderatsmitglied Kraft Amtes.
Die komplette Samtgemeinde Schüttorf bildet einen einzigen Wahlbereich.
Auf der Liste der Schüttorfer CDU bewerben sich 26 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Rat.
STADTRAT
Dem Schüttorfer Stadtrat gehören 31 Ratsmitglieder an.
Zu wählen sind in diesem Jahr 31 Abgeordnete; der ehrenamtliche Stadtbürgermeister wird im Anschluss aus dem Kreise
dieser 31 Abgeordneten gewählt.
Die komplette Stadt Schüttorf bildet einen einzigen Wahlbereich.
Auf der Liste der Schüttorfer CDU bewerben sich 19 Kandidatinnen und Kandidaten um einen Sitz im Rat.
SIE HABEN FOLGENDE STIMMEN
– drei Stimmen für den Kreistag
– drei Stimmen für den Samtgemeinderat
– drei Stimmen für den Stadtrat bzw. Gemeinderat
– eine Stimme für den Landrat
Ihre drei Stimmen bei der Kreistags-, Samtgemeinderats- und Stadtratswahl können Sie einem einzelnen Kandidaten geben, dem Gesamtvorschlag einer Partei oder Sie können die drei Stimmen auf verschiedene Parteien oder Kandidaten verteilen.